Infos zu Dubai’s Freehold-Areas Gebiete, in denen Ausländer kaufen dürfen

Dubai Wohnen als Ausländer

Was sind Freehold-Areas?

Freehold-Areas, auch als Freehold-Eigentum bekannt, sind Gebiete in Dubai, in denen es Ausländern erlaubt ist, Immobilien in vollem Umfang zu besitzen. Dies unterscheidet sich stark von dem Konzept des Leasehold-Eigentums, das in anderen Teilen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) verbreitet ist. Leasehold bedeutet, dass Sie als Person oder Firma das Recht haben, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel bis zu 99 Jahre) zu nutzen, aber das Land immer noch dem ursprünglichen Eigentümer gehört. 

In Dubai wurde das Freehold-Eigentum in den 2000er-Jahren eingeführt, was eine bedeutende Veränderung in der Immobilien Landschaft von Dubai war. Es öffnete die Türen für Ausländer, in einigen der begehrtesten Gegenden der Stadt Immobilien zu besitzen und zu investieren. 

Das Gesetz und Freehold-Areas in Dubai

Die Gesetzgebung in Bezug auf Freehold-Areas in Dubai hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Zunächst durften nur Staatsbürger der VAE und des Golf-Kooperationsrats (GCC) Immobilien in Dubai besitzen. Im Jahr 2002 jedoch führte die Regierung von Dubai das sogenannte Freehold-Eigentum ein, das es Ausländern ermöglichte, Immobilien in bestimmten Gebieten vollständig zu besitzen.

Diese Änderung wurde in erster Linie vorgenommen, um ausländische Investoren anzuziehen und die Entwicklung der Stadt zu beschleunigen. Heute umfasst das Freehold-Eigentum sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien und bietet ausländischen Eigentümern dieselben Rechte wie den VAE-Staatsbürgern.

Die unterschiedlichen Freehold-Areas in Dubai

Dubai ist bekannt für seine prächtigen Hochhäuser und luxuriösen Villen- und Wohngegenden. Viele dieser attraktiven Gegenden sind als Freehold-Areas klassifiziert. Als potenzieller Käufer könnten Sie in folgenden Gebieten fündig werden:

  • Dubai Marina
  • Palm Jumeirah
  • Arabian Ranches
  • Downtown Dubai
  • Jumeirah Lake Towers (JLT)
  • Business Bay
  • Dubai Sports City
  • Dubai International Financial Centre (DIFC)
  • Jumeirah Beach Residence (JBR)
  • Emirates Hills
  • Dubai Silicon Oasis
Landkarte der Freehold-Areas in Dubai

Warum gibt es Freehold-Areas in Dubai?

Mit dem Kauf einer Immobilie in einer Freehold-Area genießen Sie viele Vorteile. Der wesentlichste ist das volle Eigentumsrecht, das unabhängig von Ihrer Nationalität gilt. Dies gibt Ihnen die komplette Kontrolle über die Immobilie – Sie können sie vermieten, verkaufen oder vererben. Zudem sind Freehold-Areas oftmals an begehrten Standorten angesiedelt und zeichnen sich durch eine hervorragende Infrastruktur aus, was den Lebensstandard ihrer Bewohner erheblich steigert.

Der Weg zum Kauf einer Freehold-Immobilie

Der Kauf einer Freehold-Immobilie in Dubai ist ein gründlich zu planender Prozess. Erste Schritte beinhalten die Informationseinholung über die verschiedenen Freehold-Gebiete und die verfügbaren Immobilienarten. Dabei kann die Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers hilfreich sein, der bei der Suche nach geeigneten Objekten unterstützt und durch den Kaufprozess führt. 

Nach der Auswahl einer Immobilie sind mehrere Schritte erforderlich, um den Kauf abzuschließen. Dazu gehören das Einholen einer Finanzierung (falls erforderlich), die Durchführung einer Immobilienbewertung und -inspektion, die Aushandlung des Kaufpreises und die Unterzeichnung des Kaufvertrags. 

Ein interessanter Aspekt des Kaufs einer Freehold-Immobilie in Dubai ist die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Dies ist ein großer Vorteil, insbesondere für diejenigen von Ihnen, die planen, längerfristig in Dubai zu bleiben oder dort zu arbeiten. Jedoch ist die Aufenthaltserlaubnis an bestimmte Bedingungen geknüpft, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden. Daher ist es ratsam, sich hierzu von einem Experten beraten zu lassen – wenden Sie sich gerne an uns.

Freehold-Immobilien und Aufenthaltsgenehmigungen

In Dubai gibt es Regelungen, die es den Besitzern von Freehold-Immobilien ermöglichen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Sie sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft und erfordern eine Mindestinvestition in Immobilien. Auch der Prozess zur Erlangung einer solchen Genehmigung ist streng geregelt und erfordert bestimmte Dokumente und Nachweise. 

Zunächst einmal muss die Immobilie einen bestimmten Wert haben. Nach den aktuellen Bestimmungen müssen Sie als Ausländer, der eine Aufenthaltsgenehmigung über den Kauf einer Immobilie beantragen möchte, in eine Immobilie investieren, die mindestens 750.000 AED (ca. 185.000 EUR) wert ist. Es ist auch möglich, die Werte mehrerer Immobilien zu addieren, um diesen Schwellenwert zu erreichen. Die darauf basierende Aufenthaltserlaubnis ist für zwei Jahre gültig und kann danach verlängert werden, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind. 

Es gibt auch die Möglichkeit, ein sogenanntes “Golden Visa” zu erhalten, das eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren hat. Um dieses zu beantragen, müssen Sie eine oder mehrere Immobilien(n) zu einem Gesamtkaufpreis von mindestens 2.000.000 AED (ca. 500.000 EUR) erwerben. 

Unabhängig von der Art der Aufenthaltserlaubnis erlaubt es Ihnen als Eigentümer und Ihrer Familie, im Land zu leben und viele Vorteile zu genießen, die Dubai zu bieten hat. Einen automatischen Arbeitsstatus gewährt die Aufenthaltsgenehmigung jedoch nicht. Sollten Sie darüber hinaus eine Arbeitsstelle in Dubai finden, wäre es notwendig, eine separate Arbeitserlaubnis über Ihren Arbeitgeber zu beantragen.

Fazit

Mit guter Vorbereitung und der Unterstützung erfahrener Fachleute kann sich Ihr Immobilienkauf in Dubai als äußerst lohnend erweisen. Wie wir gesehen haben, bietet der Kauf einer Freehold-Immobilie nicht nur das vollständige Eigentumsrecht an einer Immobilie in einer der dynamischsten Städte der Welt, sondern eröffnet auch die Tür zu einem dauerhaften Aufenthalt in den VAE – Vorteile, die das Immobilienerlebnis in Dubai einzigartig machen.


Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.

Boland Real Estate
Talstr. 12
74357 Bönnigheim

Tel.: 07143 / 3740047
Fax: 07143 / 3740049

Kontaktformular

Anrede*
Vorname*
Nachname*
Telefon*
E-Mail*
Nachricht
Einverständnis*
Datenschutz*
  • Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
* Pflichtfelder